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Zuschüsse
Informationsblatt über Fördermittel zu Kinder- und Jugendfreizeiten
Landesjugendplan - Fördermittel des Landes Baden-Württemberg
Alter: 6-18 Jahre
Zuschuss: 7,50 € pro Übernachtung
Nachweise: Kein Einkommensnachweis, Angaben auf Vertrauensbasis!
Antragsfrist: Beigefügtes Landesjugendplan Formular A1 bis spätestens 4 Wochen vor Freizeitbeginn unterschrieben an das Evang. Kinder- und Jugendwerks (ekjw) faxen oder schicken.
Freizeitförderfonds des ekjw - Evang. Kinder- und Jugendwerks Ladenburg-Weinheim
Alter: 6-18 Jahre
Zuschuss: ca. 50,- € für unsere Kinderfreizeit
ca. 100,- € für unsere Jugendfreizeit
Nachweise: Kein Einkommensnachweis, Angaben auf Vertrauensbasis!
Wem die Landesjugendplan Fördermittel zustehen, erhält auf Anfrage Mittel aus dem Freizeitförderfonds.
Antragsfrist: Beigefügtes Landesjugendplan Formular A1 bis spätestens 1 Woche vor Freizeitbeginn unterschrieben an das Evang. Kinder- und Jugendwerks (ekjw) f schicken. Spätestens dann den Kontakt bezüglich der Freizeitförderfonds mit ekjw suchen.
Kinderförderfonds Neckar-Bergstraße der Diakonie und der Caritas
Alter: 6-18 Jahre
Zuschuss: Die Höhe der Förderung ist von den persönlichen finanziellen Verhältnissen abhängig.
Nachweise: Mit Einkommensnachweis oder ALG II Nachweis und einem Gespräch Vorort bei der Diakonie oder der Caritas.
Kontakt: Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Ladenburg-Weinheim
Dienstelle Weinheim
Hauptstraße 72, 69469 Weinheim
06201-90290
weinheim@dw-rn.de
oder
Caritas Verband für den Rhein-Neckar-Kreis
Paulstraße 2, 69469 Weinheim
06201-99460
bezirksstelle.weinheim@caritas-rhein-neckar.de
Infos als pdf Infoblatt Fördermittel